August  2022 – News UBA Tec Europa GmbH

Problemlöser für Einzelrohrdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR 2016

Die gerippte, nur 4 mm dicke, alukaschierte UBA-Flex Rohrummantelung vereint Schallschutz, Rauchgasdichtheit und eine einfache Verarbeitung. Sie ist montagefertig für ein Gussrohr DN 100 und eine Deckenstärke von 250 mm ausgelegt, kann aber je nach Anwendung für andere Dimensionen von metallischen Rohren bis maximal d 160 mm Außendurchmesser und unterschiedliche Deckenstärken leicht zugeschnitten werden. Das spart Kosten, gleichzeitig verringert sich die Montagezeit durch diese flexible, dünne und anpassungsfähige Rohrummantelung zur Abschottung in Decken- oder Wanddurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR 2016 Kap. 4.3. Bei einer durchgängigen Rohrinstallation ohne Kunststoffrohranschlüsse
ist die Planung und Ausschreibung einfach. In den meisten Fällen reicht eine UBA-Flex Rohrummantelung. Sie besteht aus einem im Brandfall aufschäumenden Baustoff mit der abZ Nr. Z-19.11-2100 und wird im Decken- oder Wanddurchbruch einfach um das Rohr gewickelt, mit Alu-Klebeband !xiert. Anschließend wird der Restspalt mit Zementmörtel oder Beton verschlossen. Im Brandfall werden durch das aufschäumende Material die entstehenden Risse und Öffnungen verschlossen.

Einheitliche Abstandsregel Die Abstände werden bei den UBA Tec Abschottungen einheitlich in der Decke gemessen. Durch die nur 4 mm Dicke der UBA-Flex ergeben sich sehr geringe Rohrabstände. Das erleichtert den Deckenverguss. Besonders die Schwierigkeit bei der Ausführung des Zwickels, darauf wird in den Verwendbarkeitsnachweisen explizit hingewiesen, wird damit beseitigt. Mit einem Abstand in der Decke werden so die kleinen Rohrabstände realisiert und der Deckenverguss kann dicht an den Rohrummantelungen anliegen. Ein wesentlicher Punkt bei der Qualitätsbewertung einer Abschottung. Die UBA-Flex Rohrummantelung kann für Rohrdurchführungen durch F90 Decken oder Wände nach den Erleichterungen der MLAR 2016 Abschnitt 4.3 für nicht brennbare Rohre bis Außendurchmesser “ 160 mm und für brennbare Rohre bis Außendurchmesser “ 32 mm eingesetzt werden, wenn folgende Randbedingungen vorliegen:

  • Mindestwand bzw Mindestdeckenstärke von 80 mm bei F90 (60 mm bei F30, 70 mm bei F60).
  • Abstandsregelung in Abhängigkeit von der weiterführenden Dämmung innerhalb der Etage

Nach den Erleichterungen der MLAR 2016 können nichtbrennbare Rohre (z. B.. Heizkörperanbindungen) auch ohne weiterführende Dämmung ausgeführt werden. Rohrdurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR sind nicht kennzeichnungspflichtig. Es wird jedoch empfohlen zum einfachen Nachweis eine Kennzeichnung durchzuführen. Hinweis: Für Kernbohrungen mit max. Ringspalt von 15 mm wird die Anwendung des UBA-Kitt+ in 310ml Kartuschen empfohlen. Weiterhin ist die UBA-Flex Rohrummantelung sehr vielseitig auch mit anderen Verwendbarkeitsnachweisen von UBA Tec einsetzbar:

  • Rohrabschottung für Gussrohr mit Anschluss von Kunststoffrohr nach abZ Nr. Z-19.17-2075 für Gussrohr DN 50 bis DN 150 und Deckenstärke # 180 mm
  • Rohrabschottung für Gussrohr nach abP Nr. P-BWU03-I 17.6.1 DN 50 bis DN 150 und Deckenstärke # 180 mm
  • Rohrabschottungen nach abP Nr. P-BWU03-I 17.6.6 als Streifen H= 50 mm für Kupfer-, Stahl-, Edelstahlrohr bis DN 50 und Deckenstärke # 150 mm mit reduzierten Abständen von # 20 mm

Download der vollständigen News, siehe Download-Link.
August 2022 | Die UBA-Flex Rohrummantelung als platzsparender Problemlöser (PDF)

AKTUELLER HINWEIS
Die Bauartgenehmigung aBG Nr. Z.19.53-2395 (Download) wurde am 05.07.2023 ausgestellt und enthält diese Bauart.