Newsletter

DIBt: Neue Hinweise zu ergänzenden Gutachten zu abZ, aBG und abP

In dem DIBt Newsletter 5/2013 wurden bereits wichtige Hinweise zur bauaufsichtlichen Wertigkeit von „ergänzenden Gutachten“ zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen gegeben.

Hinweise aus der Fachkommission Bautechnik/ Ergänzende Gutachten zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (Seite 14 /07.10.2013)

Jetzt hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erneut in einer Mitteilung vom 24.08.2018 darauf hingewiesen, dass „ergänzende […]

Rohrabschottung Gussrohr – neues abP (Verlängerung)

Oktober 2016 – Neuer Verwendbarkeitsnachweis abP Nr. P-BWU03-I  17.6.1  für Gussrohrinstallation mit der UBA-Platte.

Abschottungen für Gussrohre

Bei der Abschottung von Gussrohr wird unterschieden zwischen Gussrohr mit oder ohne Kunststoffrohranschluss.Wird an einen Gussabzweig Kunststoffrohr angeschlossen, so liegt eine „Mischinstallation“ vor. Dafür ist der Brandschutzverbinder UBA-BV konzipiert, der einfach wie ein normaler Rohrverbinder […]

Neue Verwendbarkeitsnachweise für einfache Planung und Montage

  • Abschottungen für Kupferrohr und Edelstahlrohr
  • Abstände gedämmter Kupfer-und Edelstahlrohre
  • Abstände von Kupfer-und Edelstahlrohr zu Gussrohre/Mischinstallation

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis abP P-BWU03-I 17.6.6 beschreibt die Abschottung, die hauptsächlich aus einer einfachen Isolierschale (Rockwool RS800 oder Isover Protect 1000 S Alu) mit einem Streifen der UBA-Platte im Deckendurchbruch besteht.

Newsletter DIBt – Kommentar zur Abstandreglung – Wertigkeit von gutachterlichen Stellungnahmen

Zwischen Abschottungen von Rohren und Kabeln werden bestimmte Mindestabstände gefordert. Dieser Abstand beträgt 20 cm, bzw. 10 cm.

Dabei ist zu beachten, dass dieser Abstand auch zwischen Abschottungen und Einbauten oder allgemein zwischen Leitungen (Hauptleitung und Anschlussleitung) gelten kann.

Die Angaben sind sinnvoll, da bei kleineren Abständen eine gegenseitige Beeinträchtigung erfolgen kann.

Die […]

Nach oben