Januar 2020 – News UBA Tec Europa GmbH

Einfache Abschottung für Kupfer-, Edelstahl-, Stahl-, Metallverbundrohr

Der Verwendbarkeitsnachweis für die Abschottung von Rohren von DN 15 bis DN 50 für

  • Trinkwasser
  • Heizung
  • Gase

ist mit Ergänzungen bis 2024 ausgestellt worden.

Die gebräuchlichen Rohrschalen

  • Rockwool RS 800
  • Isover – U-Protect Pipe Sections Alu2
  • Paroc – Paroc Hvac Section AluCoat T

dürfen verwendet werden.

Geringe Abstände zu anderen Abschottungen (20 mm in der Decke gemessen)

  • Gussrohr Mischinstallation bis DN 150 (abZ Nr. Z-19.17-2075)
  • Gussrohr bis DN 150 (abP Nr. P-BWU03-I 17.6.1)
  • Lüftung nach 18017-3 bis DN 200 (Geba AVR, Wildeboer TS-18)
  • Kabelabschottungen Kabelbox (FST)

Sicherheitsmerkmal 1: Der Rohrschalendurchmesser muss nicht auf den Rohrdurchmesser zugeschnitten werden. Das spart Installationskosten und erleichtert die Montage.

Sicherheitsmerkmal 2: Keine Drahtumwicklung. Abnahmeschwierigkeiten werden vermieden, da die Drahtumwicklung so nicht Bestandteil der Abschottung ist und nicht in das Aufgabengebiet des Installateurs fällt.

Sicherheitsmerkmal 3: Abstände werden einheitlich in der Decke gemessen. So entstehen immer praxisorientierte Abstände die eine Zwickelbildung verhindern.

Die Abschottung der Trinkwasser und Heizungsleitungen ist denkbar einfach. In der Standardausführung wird die Dämmschale um das Rohr gelegt. Bei Kupfer- oder Edelstahlrohr kann ein UBA-Flex Steifen deckenbündig zur Deckenunterseite um die Dämmung fixiert werden. Bei Metallverbundrohren ist die in den Verwendbarkeitsnachweisen geforderte vor Ort Anpassung an den Rohraussendurchmesser nicht notwendig. Unterhalb der Rohrschale (mittig in der Decke) wird ein schmaler Streifen der UBA-W4-Matte zur Spaltabdichtung eingesetzt.

Abschottung UBA-UNI

 

Eine wesentliche Eigenschaft der Abschottung UBA-UNI für alle Rohrarten ist der Wegfall der Drahtumwicklung für die Rohrschalen. Muss bei anderen Abschottungen der Installateur dafür sorgen und unterschreiben, entfällt das bei der UBA-UNI Abschottung. Der Installateur muss nicht mehr für eine Drahtumwicklung „unterschreiben“. Setzt der Isolierer zur Fixierung der Dämmung brennbare Bänder ein, ist das keine Abweichung und damit Zulassungskonform. Das vermeidet Abnahmeschwierigkeiten.

Die Abschottung wird mit dem Spaltverschluss und dem Wegfall der Drahtumwicklung zulassungskonform direkt bei der Montage fertiggestellt. Der Deckenverguss kann so auch von anderen Gewerken hergestellt werden. Nacharbeiten für den Installateur entfallen.

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